Die Gestaltungssatzung “Freiraum und Klima” der Stadt Stromberg soll die Lebensqualität der Einwohnerinnen und Einwohner erhöhen und die Auswirkungen des Klimawandels abmildern. Sie wurde am 01.07.2025 vom Stadtrat verabschiedet und gilt seit dem 18.10.2025 für alle neue Bauvorhaben.

Die Satzung lässt eine ausreichende Flexibilität, wie die Anforderungen umgesetzt werden können, so dass jede/r die privaten Freiflächen weitgehend nach eigenen Vorstellungen gestalten kann.

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Internetpräsenz Stadt Stromberg

Gestaltungssatzung “Freiraum und Klima”

Die Details sowie konkrete Umsetzungsbeispiele werden in einer ergänzenden Broschüre detailliert erläutert.

ddd

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Broschüre “Klimaangepasste Begrünung von Freiflächen”